Kriterien für nicht-textliche Marken
Für Zeichen, die über Buchstaben, Wörter, Ziffern und Sonderzeichen hinausgehen, gelten besondere Kriterien:
Übereinstimmungsstandard
- Der eingetragene Name der Marke gilt als identisch mit dem gemeldeten Namen, wenn er Zeichen (Buchstaben, Wörter, Ziffern, Tastaturzeichen und Interpunktionszeichen) enthält.
- Diese Zeichen müssen vorherrschend und deutlich vom Geräteelement trennbar bzw. unterscheidbar sein.
Anforderung an die Reihenfolge
Alle vorherrschenden Zeichen müssen in der Reihenfolge, in der sie in der Marke erscheinen, im Markendatensatz enthalten sein, der dem Clearinghouse übermittelt wird.
Überprüfung der Reihenfolge
Bei Zweifeln hinsichtlich der Reihenfolge der Zeichen hat die Beschreibung des Markenamts Vorrang. Wenn keine Beschreibung verfügbar ist, kann das Clearinghouse solche Marken einem spezialisierten internen Team zuweisen, das über umfassende Kenntnisse des nationalen und regionalen Markenrechts verfügt.
Rechercheprozess
Das interne Team führt unabhängige Untersuchungen zur Verwendung der Marke durch, einschließlich Überprüfungen von Websites. Der Markeninhaber oder Markenvertreter kann aufgefordert werden, zusätzliche Belege zur Verwendung der Marke vorzulegen.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie unser TMCH-Supportteam unter support@trademark-clearinghouse.com für Anfragen oder Hilfe. Wir sind hier, um Ihnen bei der Navigation durch Ihre Bewerbung zu helfen und die Vorteile, die wir Ihnen bieten, zu optimieren.