Wer kann das Clearinghouse in Anspruch nehmen?

Jeder Markenzeicheninhaber, jede Privatperson, jedes Unternehmen kann Markenzeichen dem  Clearinghouse vorlegen.

Das Clearinghouse akzeptiert und überprüft eine Fülle von Markenzeichen:

  • eingetragene Markenzeichen
  • durch Satzungen oder Verträge geschützte Marken
  • gerichtlich bestätigte Marken
  • alle anderen Marken, die gemäß den Richtlinien des Registers geistiges Eigentum darstellen und die Berechtigungsanforderungen des Trademark Clearinghouse erfüllen.